Orientierung durch Orthodoxe Dogmatische Erläuterung | Liturgische |
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Das Mysterium der Krönung
Vater Johannes Nothhaas |
Die moderne stattliche Gesetzgebung sieht in der Ehe einen Vertrag. Zu dieser Sicht hat die Philosophie der Aufklärung einen wesentlichen Beitrag geliefert. Sie hat die Ehe als Vertrag der Ehegatten zur Fortpflanzung verstanden. Folgerichtig war sie, wenn der Zweck des Vertrages nicht erreicht wurde, auch lösbar. Es war daher nur ein kleiner Schritt zu der Definition Kants, wonach sie „ein Vertrag zum wechselseitigen Gebrauch der beiderseitigen Geschlechtseigentümlichkeiten" sein sollte. Noch weiter abwärts bewegte sich das ursprüngliche (sehr bald dann wieder geänderte) Sowjetrecht, nach dem es für eine Scheidung keines richterlichen Urteils mehr bedurfte. Es genügte die beiderseitige Willenserklärung. Wenn man auch die idealistische Eheauffassung insgesamt nicht mit „Kants unflätiger Definition" (Spengler) belasten darf, so war doch auch Fichte der Meinung dass sich „Eheleute selbst mit freiem Willen scheiden, so wie sie sich mit freiem Willen verbunden haben". Man muss sogar fragen, ob nicht die Kirchen selbst zum Aufkommen der Vertragstheorie einen erheblichen Beitrag geliefert haben, wenn sie im liturgischen Vollzug der Trauung die beiden Partner sich gegenseitig das Ehesakrament spenden lassen. Die gegenseitige Ringspendung nimmt den dominierenden Platz ein, auch wenn der Geistliche danach noch seine segnende Hand auf die vereinigten Rechten des Brautpaares legt, die dieses sich reicht. Hinzukommt noch, dass immer wieder Zweckgründe als Begründung der Ehe angeführt wurden. Als solche Zwecke wurden bezeichnet: · die Fortpflanzung (1. Mosel,28 ), · die gegenseitige Hilfeleistung (1. Mose 2,18), · Schutz vor sexueller Verirrung (1. Kor 7,2). Diese Zwecksetzungen erscheinen aber ganz überflüssig angesichts der Tatsache, da Gott die gegenseitige Anziehung bei Mann und Frau von Anfang der Schöpfung eingepflanzt hat. Wenn die Kirchenlehrer trotzdem immer wieder die Zweckfrage in den Vordergrund zogen, so haben sie damit der Vertragstheorie der Aufklärung den Boden bereitet. In diesem Sinne haben denn auch die Ethiker der Aufklärung das sechste Gebot verstanden als Verpflichtung zur Vertragstreue und dem entsprechend den Ehebruch als Vertragsbruch. Das sechste Gebot meint es jedoch ganz anders. Es nimmt auf Motive, Zwecke, Versuchungen gar keine Rücksicht. Es setzt die Ehe als Tatbestand ebenso voraus wie das vierte Gebot die Zuordnung von Eltern und Kindern. Das sechste Gebot setzt voraus, dass Mann und Frau einander zugeordnet sind, nicht im allgemeinen Sinne, sondern als Einzelpersonen durch Gott. Diese Zuordnung ist so stark, dass sie die Bindung an die Eltern an zweite Stelle rücken lässt: „Darum wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und an seinem Weibe hangen, und sie werden sein ein Fleisch" (1 Mose 2,24). Jesus nimmt diesen Satz aus der Schöpfung auf und ergänzt ihn: „So sind sie nun nicht zwei, sondern ein Fleisch. Was Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden" ( Mt 19,6 ). Er hat die Ehe mit diesen Worten zu einem von Gott gesetzten Tatbestand er klärt. Sie ist demnach nicht nur Bindung de Gatten an einander, sondern auch Bindung beider Partner an Gott. Diese Bindung an Gott gilt nicht nur für den Vollzug der Trauung oder die Zeit der Verliebtheit, sondern für das ganze Leben. Der liturgische Vollzug dieses Sakraments ist die Einbeziehung Gottes als Schutz beim und Garanten in den Ehealltag. Denn die Eheleute sind nicht mehr die Einzelindividuen, die sie vorher waren, jeder ein Leib für sich. Si sind mit dem durch die Kirche vollzogenen Sakrament der Krönung jetzt „ein Fleisch". Die Verbindung zwischen ihnen ist ebenso wie der Blutzusammenhang zwischen Eltern und Kindern ein leiblicher Tatbestand. Hinter der Entscheidung der Partner für einander steht die Fügung Gottes, der diesem Lebensbund seine Verheißung zugesagt hat. Aus diesem Grund ist Ehebruch nicht nur Vertragsbruch, nicht nur persönliche Verletzung des Ehepartners, auch nicht nur formale Gesetzesübertretung, sondern Bruch dessen, was Gott zusammengefügt hat. Diese Denkweise der Kirche über die Ehe steht quer zu allem, was heute in der bürgerlichen Gesellschaft gelebt wird. Dort wird mit Rücksicht auf Motive, Zwecke und Versuchungen die Ehe als Vertrag vollzogen, der bei ungünstigem Verlauf wieder gekündigt werden kann. Die dem menschlichen Verlangen nach Glück zuwider laufenden Umstände durchzutragen, erfordert schon beharrlichen Mut. Wem Dauerbelastungen das eheliche Glück trüben (z B. Krankheit wie Querschnittslähmung eine Partners), dann erfordert das Festhalten an der göttlichen Fügung starke Charaktere. Nur die ständige Bindung an den Dritten in der Ehe in kirchlichen und privaten geistlichen Leben gibt dann die Kraft, solche Umstände zu ertragen und daran sogar charakterlich und geistlich zu wachsen. Die Orthodoxe Kirche bezeichnet die kirchliche Trauung als Mysterium der Krönung. Im liturgischen Vollzug geschieht eine Krönung der Eheleute. Der Priester krönt sie mit zwei Kronen, die von den Trauzeugen bei dem Krönungsspruch, den beiden Lesungen von Apostel und Evangelium bis zum Gesang der Troparien bei der Umrundung des Analogions gehalten werden. Die Kronen haben eine dreifache Bedeutung. 1. Die Eheleute werden gekrönt als Verwalter der Schöpfung, d. h. der geistigen und materiellen Güter, die ihnen von Gott anvertraut sind. 2. Die Ehe ist zu manchen Zeiten auch eine Belastung. Dann gilt es für Christen, die Krone des Martyriums zu tragen. Der leichtere und bequeme Weg ist es, dem geforderten Opfer auszuweichen. Wer aber so handelt, kann nicht reifer werden und an Charakterstärke wachsen. Die Flucht in eine neue Beziehung zu einem anderen Partner verschiebt die Probleme nur in die Zukunft. 3. Wenn die Eheleute in guten und bösen Tagen die Ehe nach dem Willen Gottes geführt haben, erlangen sie die Krone des ewigen Lebens. In dieser Deutung der Kronen durch die liturgischen Gebete während der Trauung wird die realistische Sicht dessen, was Ehe mit sich bringt, deutlich. Ehe ist nicht vorstellbar ohne die Liebe in einem doppelten Sinn. Die körperliche und geistige Zuneigung von Mann und Frau, der Eros, sind der Schöpfung als positive Regungen schon vor dem Sündenfall beigegeben. Was aber den Eros überbietet und unabhängig ist von körperlicher und geistiger Gesundheit und Blüte ist die Agape, die uneigennützige Liebe im Sinne von 1. Kor. 13. Wenn das Neue Testament zufällig nur von der Agape des Ehemannes spricht (Eph 5,25-28), so ist sie doch selbstverständlich auch der Gattin geboten. Diese uneigennützige Liebe ist auch für Paulus die selbstverständliche Voraussetzung für das eheliche Leben unter Christen, das er an dieser Stelle verdeutlich an dem Verhältnis von Christus zur Kirche: „Ihr Männer, liebet eure Frauen, gleichwie Christus auch die Kirche geliebt hat und sich selbst für sie hingegeben hat." So wie Christus sein Leben für das Heil der Kirche gegeben hat, so soll auch der Mann für seine Frau einstehen. Und umgekehrt: So wie die Kirche im Martyrium ihrer Märtyrer die Treue zu ihrem Herrn gehalten hat, so sollen auch die Ehefrauen für ihre Männer einstehen. „Einer trage des Anderen Last" bis hin zur Aufgabe seines Lebens, „so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen" (Gal 6,2).
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